Wenn ein Unternehmen keine ordentliche Buchführung hat, hat es gar nichts!
Finanzbuchhaltung
- Aufarbeitung Ihrer Unterlagen und chronologische Kontierung Ihrer Belege und Rechnungen
- sortieren und kontieren der Belege
- Digitalisierung Ihrer Belege
- Einlesen von Bankbuchungen, Lohn, Ausgangsrechnungen usw.
- Einrichten von Kostenstellen
- Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfällen
- Erstellen und Pflege der Anlagebuchführung
- Erstellung der Auswertungen wie. BWA, SUSA usw.
- betriebswirtschaftliche Beratungen
- Offene Postenverwaltung
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung nach Absprache mit Steuerberater/in
Kreditorenbuchhaltung, Überwachung offene Lieferantenrechnungen, Erstellung Zahlungslauf
Debitorenbuchhaltung Überwachung Zahlungseingang, Erstellung und Überwachung Mahnläufe
Jahresabschlussarbeiten
Erstellung der Buchhaltungsunterlagen für den Jahresabschluss nach Absprache mit Steuerberater/in.
Fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot an angebot@bbstw.info