lfd. Buchhaltung

Wenn ein Unternehmen keine ordentliche Buchführung hat, hat es gar nichts!

Finanzbuchhaltung

  • Aufarbeitung Ihrer Unterlagen und chronologische Kontierung Ihrer Belege und Rechnungen
  • sortieren und kontieren der Belege
  • Digitalisierung Ihrer Belege
  • Einlesen von Bankbuchungen, Lohn, Ausgangsrechnungen usw.
  • Einrichten von Kostenstellen
  • Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfällen
  • Erstellen und Pflege der Anlagebuchführung
  • Erstellung der Auswertungen wie. BWA, SUSA usw.
  • betriebswirtschaftliche Beratungen
  • Offene Postenverwaltung
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung nach Absprache mit Steuerberater/in

Kreditorenbuchhaltung, Überwachung offene Lieferantenrechnungen, Erstellung Zahlungslauf

Debitorenbuchhaltung Überwachung Zahlungseingang, Erstellung und Überwachung Mahnläufe

Jahresabschlussarbeiten

Erstellung der Buchhaltungsunterlagen für den Jahresabschluss nach Absprache mit Steuerberater/in.

Fordern Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot an angebot@bbstw.info